Fragen rund um die Lizensierung

  1. Was sind offene Lizenzen?
  2. Welche CC–Lizenzen sind offene Lizenzen?
  3. Wie finde ich meine richtige CC–Lizenz?
  4. Copyright: Häufig sieht man das bekannte Symbol „©“ unter einem Text, Foto oder ähnlichem. Doch was bedeutet dieses Symbol überhaupt und ist dessen Verwendung notwendig?
  5. Was bedeuten „Gemeinfreiheit“ und „Public Domain“ und wie stehen sie zueinander?
  6. In welchem Verhältnis stehen als OER und als „Open Access“ veröffentlichte Materialien zueinander?
  7. Ich möchte nicht, dass jemand meine Materialien verunstaltet oder Material mit meinem Namen bzw. dem guten Namen meiner Hochschule für unlautere Zwecke einsetzt. Dann kann ich doch kein OER veröffentlichen, oder?
  8. Warum gibt es portierte und unportierte CC Lizenzen und worin liegt der Unterschied?
  9. Was ist die Folge eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen der CC-Lizenzen?
  10. Kann ich eine CC Lizenzierung wieder zurücknehmen? Geht dies auch gegenüber bereits eingeräumter Lizenzen?
  11. Wo finde ich verständliche Lizenztexte für OER beziehungsweise Creative Commons?
  12. Ich möchte Materialien mit einer anderen Lizenz in meine OER integrieren. Kann ich Material mit unterschiedlichen Lizenzen kombinieren?
  13. Ich möchte Screenshots des Repositoriums in meinem Artikel verwenden. Kann ich das und wie sind sie zu kennzeichnen?
  14. Im Jahr 2018 gab es Änderungen am Urheberrechtsgesetz. Was muss ich wissen, wenn ich Materialien anderer für meine Lehre nutzen möchte?
  15. Ich möchte eine Anleitung oder ein Tutorial zu einer Software erstellen. Was muss ich dabei beachten, auch wegen notwendiger Screenshots?
  16. Was sollte ich beachten, wenn ich Links zu anderen Ressourcen in meiner OER benutze?
  17. Ich möchte nicht, dass meine OER kommerziell verwendet wird. Was sollte ich bedenken, wenn ich eine Non-Commercial Lizenz in Betracht ziehe?
  18. Wie kann ich von einer KI (z.B. ChatGPT) generierte Bilder verwenden?

Weitere Fragen und Antworten zur Lizensierung von Lernmaterialien finden Sie bei OERsax und iRights.info.


    1. Was sind offene Lizenzen?
    2. Offene Lizenzen sind standardisierte Nutzungslizenzen, die auf dem Prinzip „bestimmte Rechte vorbehalten“ beruhen. Sie ermöglichen es den Urhebern/-innen auf einfache Weise zu bestimmen, welche Rechte an ihren Inhalten sie sich vorbehalten und welche sie potenziellen Nutzern gewähren möchten. Im Kultur- und Bildungsbereich sind die Creative Commons Lizenzen am weitesten verbreitet.

        Für OER sind folgende Lizenztypen von Creative Commons besonders geeignet:
      • Gemeinfrei (CC Zero, Public Domain, dt. gemeinfrei):
        Material einfach nutzen. Die Urheber/-innen haben (soweit möglich) alle Rechte abgetreten.
      • Namensnennung (Attribution, dt. Namensnennung):
        Material nutzen und dabei Angaben zu Urheber/-innen, Lizenz und ggflls. Änderungen machen. Der Name des ursprünglichen Urhebers muss in der Weise, die der Urheber vorgibt, genannt werden.
      • Namensnennung, unter
	  gleichen Bedingungen (Attribution - Share-Alike, dt. Namensnennung - unter gleichen Bedingungen):
        zusätzlich zur vorigen Lizenz: Auf Grundlage so lizenzierter Materialien erstellte Inhalte müssen unter die gleiche Lizenz gestellt werden wie das ursprüngliche Werk.

    3. Welche CC–Lizenzen sind offene Lizenzen?
    4. Nur ein Teil der CC–Lizenzen sind offene Lizenzen. Im engeren Sinne sind das nur die im Bild grün markierten Lizenzen. Diese sind besonders für OER geeignet und sollten vorrangig verwendet werden. Bedenken Sie, dass ein Verbot der kommerziellen Nutzung auch bedeutet, dass eine OER z.B. nicht an privaten Hochschulen verwendet werden darf.

      Creative Commons Lizenzspektrum DE

      Combined work by Shaddim CC BY 4.0

    5. Wie finde ich meine richtige CC–Lizenz?
    6. Bewege Mauszeiger über Bild für Vergrößerung

      Jöran Muuß-Merholz für wb-web, bearbeitet von Michael Menzel. Lizenz: CC BY–SA 3.0

    7. Copyright: Häufig sieht man das bekannte Symbol „©“ unter einem Text, Foto oder ähnlichem. Doch was bedeutet dieses Symbol überhaupt und ist dessen Verwendung notwendig?
    8. Die Antwort zu dieser Frage wurde übernommen von Sebastian Horlacher, OERsax, Lizenz: CC–BY–SA 3.0 und ist hier abrufbar.

    9. Was bedeuten „Gemeinfreiheit“ und „Public Domain“ und wie stehen sie zueinander?
    10. Die Antwort zu dieser Frage wurde übernommen von Sebastian Horlacher, OERsax, Lizenz: CC–BY–SA 3.0 und ist hier abrufbar.

    11. In welchem Verhältnis stehen als OER und als „Open Access“ veröffentlichte Materialien zueinander?
    12. Beide Konzepte sind eng miteinander verknüpft. Bei Open Access geht es vor allem darum, Inhalte lesen zu können/dürfen, also den freien (Online-) Zugang zu (wissenschaftlichen) Publikationen und Daten. Anders als bei der Veröffentlichung in kommerziellen Verlagen kann jeder – und von jedem Ort weltweit – ohne Einschränkungen auf das Material zugreifen. Erlaubt ist dabei zunächst nur das schlichte Lesen. Wer Open Access publiziert, erklärt sich mit diesem freien Zugang einverstanden. Er kann darüber hinaus jedoch auch freie Lizenzen (z.B. Creative Commons) vergeben; damit erlaubt er der Allgemeinheit, das Werk auch zu nutzen (vervielfältigen, bearbeiten etc.).
      Auch OER sind frei zugänglich – doch zum einen geht es hier insbesondere um Lehrmaterial, zum anderen spielen die zusätzlichen Rechte eine entscheidende Rolle: OER laden ausdrücklich dazu ein, sie zu verändern und weiterzuverwenden. Dazu müssen sie entweder gemeinfrei sein (etwa weil der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist) oder die Urheber haben der Allgemeinheit die Bearbeitung gestattet. In der Regel versehen sie dazu das Werk mit einer Creative-Commons-Lizenz. Von den sieben Varianten dieser Lizenz eignen sich dafür nur die CC-0 (freie Verwendung), die CC-BY (Verwendung mit Namensnennung) und die CC-BY-SA (Verwendung mit Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen), siehe dazu auch diese Fragen. Die übrigen Varianten schließen die kommerzielle Nutzung und/oder jegliche Veränderung aus, sodass eine kreative Auseinandersetzung mit dem Material nicht möglich ist.
      Zusammengefasst lässt sich sagen: OER = Open Acess + Bearbeitungsrecht.

    13. Ich möchte nicht, dass jemand meine Materialien verunstaltet oder Material mit meinem Namen bzw. dem guten Namen meiner Hochschule für unlautere Zwecke einsetzt. Dann kann ich doch kein OER veröffentlichen, oder?
    14. Leider ist niemand davor gefeit, dass Material, das man — egal ob unter freier Lizenz oder unter „alle Rechte vorbehalten“ — veröffentlicht, missbraucht wird. Wenn Sie Ihr Material aber unter offener Lizenz auf einer zuverlässigen Plattform wie dem zentralen OER–Repositorium für Baden–Württemberg veröffentlichen, ist dort Ihr Original für alle einsehbar. Keine spätere Veränderung oder Nutzung kann Ihr Original zerstören. Zudem müssen auch bei CC–lizenzierten Werken die Urheberpersönlichkeitsrechte beachtet werden, d.h. beispielsweise, dass Sie als Urheber/-in weiterhin gegen Entstellungen des Werkes vorgehen können.

    15. Warum gibt es portierte und unportierte CC–Lizenzen und worin liegt der Unterschied?
    16. Für die Lizenzversionen 3.0 und früher gab es portierte Versionen der CC–Lizenzen. Diese portierten Lizenzen basieren auf der internationalen Lizenz, sind aber auf das jeweilige Recht z.B. in Deutschland in besonderem Maße angepasst.
      Die CC–Lizenz 4.0 hingegen wurde nicht portiert. Sie ist vielmehr ein Mix aus den Einflüssen verschiedener Rechtsordnungen. Sie wurde lediglich ins Deutsche übersetzt. Ziel der CC–Lizenzen ist es, dass diese weltweit und alle in ihr enthaltenen Lizenzbestimmungen Gültigkeit besitzen. Dennoch ist auch hier Vorsicht anzuraten, da bezweifelt werden kann, dass eine Lizenz weltweit Gültigkeit besitzen kann.

      Die Antwort zu dieser Frage wurde übernommen von Sebastian Horlacher und Sara Horvat. OERsax, Lizenz: CC–BY–SA 3.0

    17. Was ist die Folge eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen der CC-Lizenzen?
    18. Die Antwort zu dieser Frage wurde übernommen von Sebastian Horlacher, OERsax, Lizenz: CC–BY–SA 4.0 und ist hier abrufbar.

    19. Kann ich eine CC–Lizenzierung wieder zurücknehmen? Geht dies auch gegenüber bereits eingeräumter Lizenzen?
    20. Einmal erteilte CC–Lizenzen sind nicht widerruflich. Allerdings ist es dem Lizenzgeber jederzeit möglich es zu unterlassen, weiter das Werk unter CC–Lizenz zur Verfügung zu stellen. Dies verhindert aber nicht, dass bereits CC–lizenzierte Werke ggf. weiterverbreitet werden.[1]

      [1] https://creativecommons.org/faq/#what-if-i-change-my-mind-about-using-a-cc-license (aufgerufen am 28.11.2023).

      Die Antwort zu dieser Frage wurde übernommen von Sebastian Horlacher und Sara Horvat, OERsax, Lizenz: CC BY–SA 3.0

    21. Wo finde ich verständliche Lizenztexte für OER beziehungsweise Creative Commons?
    22. Die Lizenztexte zu den CC–Lizenzen sind auf https://creativecommons.org/licenses/?lang=de in der Version 4.0 abrufbar.

      Um Materialien in das OER–Repositorium hochzuladen benötigen Sie diese aber nicht ― es geht viel einfacher, siehe diese Frage zur korrekten Lizenzangabe!

    23. Ich möchte Materialien mit einer anderen Lizenz in meine OER integrieren. Kann ich Material mit unterschiedlichen Lizenzen kombinieren?
    24. Das hängt von den konkreten Lizenzen ab, aber prinzipiell sind die meisten CC–Lizenzen miteinander kombinierbar mit Ausnahme der NoDerivates–Lizenzen. Die Tabelle hier gibt über die Kombinationsmöglichkeiten Auskunft. Beachten Sie auch die Erläuterungen dort (nur in Englisch verfügbar).

    25. Ich möchte Screenshots des Repositoriums in meinem Artikel verwenden. Kann ich das und wie sind sie zu kennzeichnen?
    26. Ja, Sie können Screenshots des Webauftritts sehr gern in Ihrer Publikation verwenden, es handelt sich in diesem Fall um ein sog. Bildzitat. Kennzeichnen Sie die Bilder bitte wie folgt:
      „Quelle: ZOERR (www.oerbw.de) basierend auf edu-sharing Software (metaVentis GmbH)“
      In HTML empfiehlt es sich, die entsprechenden Links mit anzugeben:
      „Quelle: <a href="https://www.oerbw.de">ZOERR</a> basierend auf <a href="https://edu-sharing.com">edu-sharing</a> Software (metaVentis GmbH)“

    27. Im Jahr 2018 gab es Änderungen am Urheberrechtsgesetz. Was muss ich wissen, wenn ich Materialien anderer für meine Lehre nutzen möchte?
    28. Materialien, die als OER unter einer offenen Lizenz wie Creative Commons veröffentlicht wurden, können Sie generell in Ihrer Lehre in vollem Umfang nutzen. Bei anderen Materialien gilt es, einige Punkte zu beachten, die auf dieser Dokumentationsseite zu einer Veranstaltung zum Thema, insbesondere in der ersten Präsentation, sehr gut zusammengefasst sind.

    29. Ich möchte eine Anleitung oder ein Tutorial zu einer Software erstellen. Was muss ich dabei beachten, auch wegen notwendiger Screenshots?
    30. Wenn man ein Tutorial oder eine Anleitung selbst erstellt und nicht z. B. vom Softwarehersteller übernimmt, ist man selbst Urheber/in dieses Tutorials bzw. dieser Anleitung. In diesem Fall stellt das Werk das Tutorial bzw. die Anleitung dar und nicht die Software selbst.
      Problematisch können jedoch Screenshots von der Software-Oberfläche sein, die im Tutorial abgebildet sind. Diese Screenshots können urheberrechtlich geschützte Inhalte (Fotos, Texte, das Konzept der Software, etc.) enthalten.
      Das UrhRG ermöglicht aber urheberrechtlich geschützte Inhalte (hier etwa die Inhalte der Screenshots) in einem eigenen Werk (hier: das Tutorial bzw. die Anleitung) zu verwenden, wenn man es zitiert (§ 51UrhG). Damit es sich um ein Zitat handelt, sollte man sich mit den Inhalten der Screenshots konkret und dezidiert auseinandersetzen und nicht nur zur Illustration oder „Verschönerung“ der Präsentation verwenden. Es sind also nur Screenshots zu verwenden, mit deren Inhalten man sich im Rahmen der Anleitung bzw. des Tutorials tatsächlich auseinandersetzt, Quellen und Urheber der Inhalte der Screenshots sind zu benennen.
      Die Inhalte, die mit einer CC-Lizenz gekennzeichnet sind, können problemlos in Rahmen des Tutorials bzw. der Anleitung verwendet werden. Urheberrechtlich geschützte Inhalte können auch im Rahmen der Hochschullehre verwendet werden.

    31. Was sollte ich beachten, wenn ich Links zu anderen Ressourcen in meiner OER benutze?
    32. Bei der Erstellung von OER sollten Sie darauf achten, Links auf kommerzielle Ressourcen und solche, die Hürden aufbauen (z.B. Logins oder Zugangsschranken), möglichst zu vermeiden. Solche Ressourcen widersprechen der Idee von OER und treiben die digitale Spaltung voran.

    33. Ich möchte nicht, dass meine OER kommerziell verwendet wird. Was sollte ich bedenken, wenn ich eine Non-Commercial Lizenz in Betracht ziehe?
    34. Es ist verständlich, dass Sie Ihre OER nicht teilen möchten, damit andere einen finanziellen Gewinn daraus ziehen. Allerdings ist es leider nicht immer klar, was kommerzielle Nutzung genau bedeutet und es gibt gewichtige Gründe gegen eine solche Lizensierung. Einer davon ist der, dass Bildungsakteure Ihr Material nicht in der Lehre verwenden dürfen, sobald diese kostenpflichtig ist. Eine detailliertere Betrachtung zur CC NC Lizenz finden sie hier.

    35. Wie kann ich von einer KI (z.B. ChatGPT) generierte Bilder verwenden?
    36. Wie für alle anderen Antworten auch gültig, möchten wir hier nochmal betonen, dass wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können! Es handelt sich um sorgfältig erwogene Einschätzungen.

      Prinzipiell kann KI-generierter Output, insbesondere Bilder, verwendet werden. Wir empfehlen, wenig durch KI generiertes Material zu verwenden, da man sonst ab einem gewissen Punkt (selbst einzuschätzen) die OER nicht als eigenes Werk ausgeben kann. Fairerweise sollten die Materialien, die von einer KI stammen, entsprechend deklariert werden. Jemand anderes kann, zumindest in Deutschland, keine Rechte daran für sich reklamieren. Ein aktueller Diskussionspunkt ist, inwieweit durch KI generiertes Material gegen Urheberrechte verstoßen kann, wenn die KI selbst urheberrechtlich geschützte Materialien zur Erstellung genutzt hat. Dass dies nicht sinnvoll geprüft werden kann, kommt erschwerend hinzu.
      Speziell in Bezug auf ChatGPT fassen wir für Sie hier die Nutzungsbedingungen des Herstellers OpenAI zusammen: Sie haben das Recht, die generierten Bilder für jeden Zweck zu verwenden, einschließlich kommerzielle Zwecke, vorausgesetzt, Sie halten sich an die Bedingungen. OpenAI weist Ihnen alle Rechte, Titel und Interessen am Bildmaterial zu, daher können Sie die generierten Inhalte frei verwenden, solange Sie sicherstellen, dass Sie keine geltenden Gesetze oder die Nutzungsbedingungen verletzen​. Da OpenAI Ihnen die Rechte am generierten Bild zuweist, sollten Sie in der Lage sein, die Bilder unter der CC-BY-Lizenz zu verwenden, sofern Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten, einschließlich der angemessenen Benennung und Beachtung aller anderen Anforderungen der Lizenz. Es ist jedoch ratsam, sich bei spezifischen Fragen zur Urheberrechtslizenzierung mit einem Rechtsexperten zu beraten.